

Informationen zum Baurecht bei Carports: Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport? Wenn ich diese benötigen: Welche Unterlagen benötige ich? Woher bekomme ich eine Flurkarte oder Statik? Wir beantworten hier wichtige Fragen zum Thema Baugenehmigung Carports.
Zunächst brauchen Sie die technischen Unterlagen. Diese erhalten Sie von uns. Dazu ist stets ein Auszug aus der Flurkarte notwendig. Dieser darf bei einigen Bauämtern nicht älter als sechs Monate sein. Den Flurkartenauszug erhalten Sie gegen geringe Gebühr beim Katasteramt. In seltenen Fällen benötigen Sie noch weitere Unterlagen wie Baumbestandsplan oder ähnliches. Das aber nur auf Nachfrage des Bauamtes.
Bei einigen Anträgen benötigen Sie eine Unterschrift des Entwurfsverfassers (eingetragener Ingenieur oder Architekt) die im Einzelfall sehr teuer werden kann. Wir empfehlen Dann unseren Komplettservice bei dem diese inklusiv ist.
Im Konfigurator können Sie den Bauantrag-Komplettservice gegen einen geringen Aufpreis hinzubestellen. Unsere Kollegen erstellen dann die Bauantragsunterlagen unterschriftsfertig für Sie. Sie müssen dann diese unterschreiben und beim Bauamt einreichen. Sollte eine Unterschrift des Entwurfsverfassers notwendig sein, so ist diese im Standardfall auch bereits inklusive.
Sie müssen unseren Mitarbeitern dazu einen Auszug aus der Flurkarte und eine Skizze mit der Lage des Carports zukommen lassen. Meisst reichen diese Unterlagen. Nur selten verlangt das Bauamt zusätzliches (z.B. Entwässerungsplan, Baumbestandsplan, amtlicher Lageplan).
Auch bei Nutzung des Komplettservice tragen Sie kein Risiko. Sollte Sie eine Ablehnung erhalten so Stornieren wir den Auftrag kostenfrei. Selbst den Bauantragservice müssen Sie dann nicht zahlen. Nur die Behördengebühren werden Ihnen (auch im Ablehnungsfall) vom Amt direkt berechnet und müssen von Ihnen gezahlt werden.